Generated by All in One SEO v4.9.10, this is an llms.txt file, used by LLMs to index the site. # horak. Rechtsanwälte - Arzthaftungsrecht Anwalt für Arzthaftungsrecht, Arztrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Patientenanwalt, Behandlungsfehler, Kunstfehler, Patientenakte, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Krankenversicherungsrecht, ## Sitemaps - [XML Sitemap](https://arzthaftungsra.de/sitemap.xml): Contains all public & indexable URLs for this website. ## Beiträge - [Aktuelles](https://arzthaftungsra.de/aktuelles-arzthaftungsrecht/) - [Schmerzensgeld im Arzthaftungsrecht – Ausgleich für erlittenes Leid](https://arzthaftungsra.de/schmerzensgeld-im-arzthaftungsrecht-ausgleich-fuer-erlittenes-leid/) - Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann das Leben von Patientinnen und Patienten nachhaltig verändern. Neben körperlichen Beeinträchtigungen sind es häufig Schmerzen, Ängste und seelische Belastungen, die zurückbleiben. In solchen Fällen kommt das Schmerzensgeld ins Spiel. Es soll einen finanziellen Ausgleich für immaterielle Schäden schaffen und zugleich eine Genugtuung für das erlittene Leid darstellen. Gerade im Arzthaftungsrecht spielt - [Schmerzensgeld im Arzthaftungsrecht: Wenn Verletzungen mehr betreffen als den Körper](https://arzthaftungsra.de/schmerzensgeld-im-arzthaftungsrecht-wenn-verletzungen-mehr-betreffen-als-den-koerper/) - Ein medizinischer Eingriff ist immer eine Vertrauenssache. Wenn aber durch einen Fehler Leid entsteht – körperlich, seelisch oder in der Lebensführung – steht eine zentrale Frage im Raum: Wie lässt sich dieses Leid entschädigen? Hier kommt das Schmerzensgeld ins Spiel. Es ist der Teil des Arzthaftungsrechts, der persönliche Verletzungen anerkennt und ausgleicht. Schauen wir uns - [Die medizinische Versorgung wird komplexer](https://arzthaftungsra.de/die-medizinische-versorgung-wird-komplexer/) - Langfristige Entwicklungen im Arzthaftungsrecht zeichnen sich vor dem Hintergrund technischer Innovationen, gesellschaftlicher Veränderungen und zunehmender rechtlicher Differenzierung ab. Die medizinische Versorgung wird komplexer – das verlangt nach neuen Antworten des Rechts. Hier ein Überblick über zentrale Trends und mögliche Entwicklungen: Langfristige Entwicklungen im Arzthaftungsrecht 1. Digitalisierung der Medizin Telemedizin & Fernbehandlung: Mit der zunehmenden Verlagerung - [Arzthaftung: Schritte für Geschädigte und effektive Rechtsdurchsetzung](https://arzthaftungsra.de/arzthaftung-schritte-fuer-geschaedigte-und-effektive-rechtsdurchsetzung/) - Bei einem Arzthaftungsfall müssen Betroffene strategisch und rechtlich fundiert vorgehen, um ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Der gesamte Prozess kann Monate bis Jahre dauern, je nach Komplexität des Falls, der Beweislage und der Gerichtsbelastung. Eine effiziente und beschleunigte Vorgehensweise hängt von einer sorgfältigen Vorbereitung, einer guten Beweisführung und einer strategischen Verfahrensführung ab. 1. Erste Schritte als - [Wichtige Entscheidungen zum Arzthaftungsrecht](https://arzthaftungsra.de/wichtige-entscheidungen-zum-arzthaftungsrecht/) - Im Arzthaftungsrecht gibt es zahlreiche Urteile, die die Rechte von Patienten und die Pflichten von Ärzten konkretisieren. Hier eine Auswahl der Entscheidungen mit Aktenzeichen, Namen und Erläuterungen: 1. „Wiederholungsgefahr bei Schmerzensgeldbemessung“ BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 – VI ZR 409/19 Sachverhalt: Ein Patient klagte auf Schmerzensgeld nach einer grob fahrlässig durchgeführten Operation. Der Arzt - [Jobs in der Rechtspflege – jetzt bewerben](https://arzthaftungsra.de/jobs-in-der-rechtspflege-jetzt-bewerben/) - Machen Sie Karriere bei den Horak Rechtsanwälten. Wir haben freie Stellen. Unsere Stellenangebote richten sich grundsätzlich sowohl an junge Kollegen als auch erfahrene Berufsträger. horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie können sich gerne per E-Mail bewerben. ( E-Mail: horak@bwlh.de ) Unsere spannenden Herausforderungen für: Rechtsanwälte Patentanwälte Patentingenieure Wirtschaftsjuristen Rechtsreferendare Rechtsfachwirte Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Patentanwaltsfachangestellte Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten Auszubildende zur Patentanwaltsfachangestellten horak. - [Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover](https://arzthaftungsra.de/stellenangebot-rechtsanwaeltin-m-w-d-in-hannover/) - Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: gewerblicher Rechtsschutz (IP), Technikrecht, insbesondere Markenschutz, Patentschutz, Designschutz, Urheberschutz, Leistungsschutz, Verlagsrecht, Medienrecht (für Künstler, Sender, - [Formulare zur ärztlichen Aufklärung unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht einer AGB-Kontrolle](https://arzthaftungsra.de/formulare-zur-aerztlichen-aufklaerung-unterliegen-gemaess-§-307-abs-3-satz-1-bgb-grundsaetzlich-nicht-einer-agb-kontrolle/) - Formulare, die eine ärztliche Aufklärung und die Entscheidung des Patienten, ob er eine angeratene Untersuchung vornehmen lassen will, dokumentieren sollen, unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht einer Kontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, §§ 308, 309 BGB, da für die ärztliche Aufklärung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte - [Bei erkennbarer Selbstschädigungsgefahr darf ein an Demenz erkrankter Heimbewohner nicht in einem Wohnraum mit einfach zu öffnenden Fenstern untergebracht werden](https://arzthaftungsra.de/bei-erkennbarer-selbstschaedigungsgefahr-darf-ein-an-demenz-erkrankter-heimbewohner-nicht-in-einem-wohnraum-mit-einfach-zu-oeffnenden-fenstern-untergebracht-werden/) - a) Bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Vorkehrungen zur Verhinderung einer Selbstschädigung durch den Bewohner eines Pflegeheims ist maßge-bend, ob im Einzelfall wegen der körperlichen oder geistigen Verfassung des Bewohners aus der ex-ante-Sicht ernsthaft damit gerechnet werden musste, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte. Dabei muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass - [Die Verjährungsfrist wird mangels grob fahrlässiger Unkenntnis nicht schon dann in Lauf gesetzt, wenn es der Geschädigte oder sein Wissensvertreter unterlässt, Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler hin zu überprüfen](https://arzthaftungsra.de/die-verjaehrungsfrist-wird-mangels-grob-fahrlaessiger-unkenntnis-nicht-schon-dann-in-lauf-gesetzt-wenn-es-der-geschaedigte-oder-sein-wissensvertreter-unterlaesst-krankenhausunterlagen-auf-aerztliche/) - Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB wird mangels grob fahrlässi-ger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB grundsätzlich nicht schon dann in Lauf gesetzt, wenn es der Geschädigte oder sein Wissensvertreter unterlässt, Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler hin zu überprüfen (Festhalten an BGH, - [Es geht zu weit, als Folge der Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung unabhängig von der Wahrscheinlichkeit des Befundergebnisses eine Vermutung anzunehmen, dass zugunsten des Patienten der von diesem vorgetragene Sachverhalt für den Befund als bestätigt gilt.](https://arzthaftungsra.de/es-geht-zu-weit-als-folge-der-unterlassung-medizinisch-gebotener-befunderhebung-unabhaengig-von-der-wahrscheinlichkeit-des-befundergebnisses-eine-vermutung-anzunehmen-dass-zugunsten-des-patienten/) - Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Be-funde und zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Befundträger lässt im We-ge der Beweiserleichterung für den Patienten zwar auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein solches Ergebnis hinreichend wahrscheinlich ist. Es geht zu weit, als Folge der Unterlassung medizinisch - [Bei unterlassenen Erste-Hilfe von Sportlehrern während des Sportunterrichts beschränkt sich die Haftung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, da das Haftungsprivileg für Nothelfer nicht eingreift.](https://arzthaftungsra.de/bei-unterlassenen-erste-hilfe-von-sportlehrern-waehrend-des-sportunterrichts-beschraenkt-sich-die-haftung-nicht-auf-vorsatz-und-grobe-fahrlaessigkeit-da-das-haftungsprivileg-fuer-nothelfer-nicht/) - Bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von Sportlehrern bei einem Unglücksfall während des Sportunterrichts beschränkt sich die Haf-tung (§ 839 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässig-keit, da das Haftungsprivileg für Nothelfer (§ 680 BGB) nicht eingreift. Bei grober Fahrlässigkeit sind in einem solchen Fall die im Arzthaftungsrecht entwickelten Beweisgrundsätze bei groben - [Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Sicherung medizinischer Befunde lässt auf ein positives Befundergebnis schließen, wenn dies wahrscheinlich ist.](https://arzthaftungsra.de/ein-verstoss-gegen-die-pflicht-zur-sicherung-medizinischer-befunde-laesst-auf-ein-positives-befundergebnis-schliessen-wenn-dies-wahrscheinlich-ist/) - Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Be-funde und zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Befundträger lässt im We-ge der Beweiserleichterung für den Patienten zwar auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein solches Ergebnis hinreichend wahrscheinlich ist. Es geht zu weit, als Folge der Unterlassung medizinisch - [Umpacken eines Krebsmedikaments durch einen Arzneimittelimporteur auch nicht mit Blick auf die EU-Fälschungsschutzrichtlinie erforderlich und daher rechtswidrig](https://arzthaftungsra.de/umpacken-eines-krebsmedikaments-durch-einen-arzneimittelimporteur-auch-nicht-mit-blick-auf-die-eu-faelschungsschutzrichtlinie-erforderlich-und-daher-rechtswidrig/) - Im einstweiligen Verfügungsverfahren um das Umpacken eines Krebsmedikaments durch einen Arzneimittelimporteur hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 11.10.2019 dem klagenden Pharmaunternehmen Recht gegeben. Die Antragstellerin ist Inhaberin der Markenrechte für das Medikament. Sie hat das Arzneimittel in einer Verpackung mit einer durchsichtigen Sicherheitsfolie ("anti-tampering device") auf den Markt gebracht, welche ein - [Aufklärungspflicht des Arztes besteht nur hinsichtlich solcher Risiken, die im Zeitpunkt der Behandlung bereits bekannt sind.](https://arzthaftungsra.de/aufklaerungspflicht-des-arztes-besteht-nur-hinsichtlich-solcher-risiken-die-im-zeitpunkt-der-behandlung-bereits-bekannt-sind/) - a) Eine Aufklärungspflicht des Arztes besteht nur hinsichtlich solcher Risiken, die im Zeitpunkt der Behandlung bereits bekannt sind. b) Der in erster Instanz siegreiche Berufungsbeklagte darf darauf vertrauen, nicht nur rechtzeitig darauf hingewiesen zu werden, dass und aufgrund welcher Erwägungen das Berufungsgericht der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will, sondern dann auch Gelegenheit zu erhalten, - [Standorte](https://arzthaftungsra.de/standorte/) - [Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitsversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für einen volljährigen Mitversicherten](https://arzthaftungsra.de/wirksamkeit-der-kuendigung-eines-krankheitsversicherungsvertrages-durch-den-versicherungsnehmer-fuer-einen-volljaehrigen-mitversicherten-gemaess-§-205-abs-6-satz-1-vvg-setzt-nicht-den-nachweis-e/) - Die Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für einen nicht vom Versicherungsnehmer ge-setzlich vertretenen volljährigen Mitversicherten gemäß § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG setzt nicht den Nachweis eines ununterbrochenen Krankenversicherungsschut-zes für den Mitversicherten voraus. BGH URTEIL IV ZR 140/13 vom 18. Dezember 2013 Kündigung Krankenversicherung VVG § 205 Abs. 6 Die Wirksamkeit der - [Einstandspflicht des Arztes für die Folgen eines Zweiteingriffs durch einen nachbehandelnden Arzt](https://arzthaftungsra.de/einstandspflicht-des-arztes-fur-die-folgen-eines-zweiteingriffs-durch-einen-nachbehandelnden-arzt-der-erforderlich-wird-weil-dem-vorbehandelnden-arzt-beim-ersteingriff-ein-behandlungsfehler-unterla/) - Zur Einstandspflicht des Arztes für die Folgen eines Zweiteingriffs durch einen nachbehandelnden Arzt, der erforderlich wird, weil dem vorbehandelnden Arzt beim Ersteingriff ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - VI ZR 157/11 - OLG München LG München I BGB § 823 Abs. 1 F, § 249 Ba BGH URTEIL VI ZR - [Beauftragung einer nicht erforderlichen humangenetischen Blutuntersuchung durch einen externen Laborarzt](https://arzthaftungsra.de/beauftragt-der-behandelnde-arzt-einen-externen-laborarzt-im-namen-seines-privatpatienten-mit-einer-nicht-erforderlichen-humangenetischen-blutuntersuchung-steht-dem-laborarzt-keine-vergutung-gegen-den/) - Beauftragt der behandelnde Arzt einen externen Laborarzt im Namen seines Privatpatienten mit einer nicht erforderlichen humangenetischen Blutuntersuchung, steht dem Laborarzt keine Vergütung gegen den Patienten zu. Beauftragt der behandelnde Arzt einen externen Laborarzt im Namen seines Privatpatienten mit einer humangenetischen Blutuntersuchung, die objektiv für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung im Sinne des § 1 Abs. - [Anwendung einer Außenseitermethode bei einer Folgebehandlung erfodert eine Patientenaufklärung durch Chirurgen](https://arzthaftungsra.de/patientenaufklarung-durch-einen-chirurgen-uber-dessen-absicht-bei-einer-folgebehandlung-die-wegen-der-verwirklichung-eines-der-erstoperation-typischerweise-anhaftenden-risikos-notwendig-werden-konn/) - Zur erforderlichen Patientenaufklärung durch einen Chirurgen über dessen Absicht, bei einer Folgebehandlung, die wegen der Verwirklichung eines der Erstoperation typischerweise anhaftenden Risikos notwendig werden könnte, auch eine Außensei-termethode anzuwenden. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - LG Mönchengladbach StGB § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 228 - [Behandlungsfehler eines Tierarztes](https://arzthaftungsra.de/auch-bei-der-behandlung-eines-tieres-durch-einen-tierarzt-fuehrt-ein-grober-behandlungsfehler-der-geeignet-ist-einen-schaden-der-tatsaechlich-eingetretenen-art-herbeizufuehren-regelmaessig-zur-umke/) - Auch bei der Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt führt ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, regelmäßig zur Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. BGH URTEIL VI ZR 247/15 vom 10. Mai 2016 BGB § 823 I BGH, Urteil vom - [Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden](https://arzthaftungsra.de/rechtliches-interesse-an-einer-vorprozessualen-klaerung-der-haftungsrechtlich-massgeblichen-gruende-fuer-einen-gesundheitsschaden-durch-einen-sachverstaendigen/) - Ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren auch dann gegeben sein, wenn zwar die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, jedoch für eine ab-schließende Klärung weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen. BGH BESCHLUSS VI ZB 12/13 vom 24. September 2013 ZPO § - [Einzelrichterentscheidung in Arzthaftungsfällen stellt keinen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter dar](https://arzthaftungsra.de/einzelrichterentscheidung-auch-in-arzthaftungsfaellen-stellt-keinen-verstoss-gegen-den-gesetzlichen-richter-dar/) - a) Nach § 538 Abs. 1 ZPO hat das Berufungsgericht grundsätzlich die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden. Ob das Verfahren im ersten Rechtszuge an einem wesentlichen Mangel leidet, der nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ausnahmsweise eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs ermöglicht, - [Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten](https://arzthaftungsra.de/wahrung-des-selbstbestimmungsrechts-des-patienten-erfordert-eine-unterrichtung-ueber-eine-alternative-behandlungsmoeglichkeit-wenn-fuer-eine-medizinisch-sinnvolle-und-indizierte-therapie-mehrere-glei/) - Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen Zutreffend hat das Berufungsgericht eine Verpflichtung der Beklagten zur Aufklärung darüber bejaht, dass zwei Behandlungsalternativen zur Verfügung standen, wovon eine seinerzeit ein Neulandverfahren war. Nach der Rechtsprechung des erkennenden - [Zahnarzt hat einen Patienten über eine prothetische Versorgung mittels Einzelkronen oder einer Verblockung vollständig aufzuklären](https://arzthaftungsra.de/zahnarzt-hat-einen-patienten-ueber-eine-prothetische-versorgung-mittels-einzelkronen-oder-einer-verblockung-vollstaendig-aufzuklaeren/) - Ein Zahnarzt hat einen Patienten über eine prothetische Versorgung mittels Einzelkronen oder einer Verblockung vollständig aufzuklären, wenn beide Behandlungsmethoden medizinisch gleichermaßen indiziert und üblich sind und wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, so dass der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat. Oberlandesgericht Hamm, 26 U 54/13 vom 17.12.2013 §§ 823, 253, 249ff BGB Die Berufung des - [Beweislast für eine Verletzung der Informationspflicht einer erneuten Schwangerschaft](https://arzthaftungsra.de/die-beweislast-fuer-eine-verletzung-der-informationspflicht-einer-erneuten-schwangerschaft-hat-die-patientin/) - Die Beweislast für eine Verletzung der Informationspflicht einer erneuten Schwangerschaft hat die Patientin. Es muss daher sicher feststehen, dass der Hinweis auf die Versagerquote unterlassen worden ist. OLG Hamm 26 U 112/13 vom 17.06.2014 - Aufklärung über die Möglichkeit einer Schwangerschaft trotz Sterilisation ... Die Berufung der Kläger gegen das am 26. Juni 2013 verkündete - [Kein Anspruch des Patienten gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift eines angestellten Arztes](https://arzthaftungsra.de/kein-anspruch-des-patienten-gegen-den-kliniktraeger-auf-preisgabe-der-privatanschrift-eines-angestellten-arztes/) - Der Kläger, der in der Einrichtung der Beklagten stationär behandelt worden ist, nimmt diese und zwei bei ihr angestellte Ärzte auf Schadensersatz in Anspruch. An einen der Ärzte konnte die Klage unter der Klinikanschrift zunächst nicht zugestellt werden, weil der Prozessbevollmächtigte des Klägers den Namen nicht richtig angegeben hatte. Nach der Korrektur des Namens war - [Auch bei unterzeichnetem Wahlleistungsvertrag sind Stornogebühren bei Absage des OP-Termins unzulässig](https://arzthaftungsra.de/auch-bei-unterzeichnetem-wahlleistungsvertrag-sind-stornogebuehren-bei-absage-des-op-termins-unzulaessig/) - Absage eines OP-Termins Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Wahlleistungsvertrag mit einer Klinik, wonach der Patient zum Schadensersatz verpflichtet wird, wenn er einen Operationstermin absagt, sind in der Regel unwirksam. Die beklagte Münchnerin schloss am 19.06.2015 mit einer Schönheitsklinik in München eine Wahlleistungsvereinbarung über eine Magenballonbehandlung und vereinbarte einen Operationstermin zur Einsetzung des Ballons für den 31.07.2015. - [§ 12a ApoG: Sachkundiger Apotheker soll die "Heimapotheke" kostenlos führen und für den nicht abgegoltenen Aufwand einen finanziellen Ausgleich erhalten](https://arzthaftungsra.de/durch-§-12a-apog-soll-einerseits-ein-sachkundigen-apotheker-die-heimapotheke-kostenlos-fuehren-und-andererseits-soll-der-apotheker-fuer-den-nicht-abgegoltenen-aufwand-einen-finanziellen-ausgl/) - a) Der Heimversorgungsvertrag, den der Apotheker mit dem Heimträger nach § 12a Abs. 1 ApoG schließt, ist seiner Rechtsnatur nach ein der behördli-chen Genehmigung unterliegender, privatrechtlicher, zugunsten der Heimbewohner wirkender Rahmenvertrag, der eine zentrale Versorgung der Heimbewohner durch die in dem Vertrag bestimmte Apotheke öffentlich-rechtlich legalisiert. b) Die gesetzliche Regelung in § 12a ApoG verfolgt - [Ein Patient kann vom behandelnden Krankenhaus ohne weiteres die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangen](https://arzthaftungsra.de/ein-patient-kann-vom-behandelnden-krankenhaus-ohne-weiteres-die-herausgabe-aller-behandlungsunterlagen-verlangen-namen-und-anschriften-der-an-seiner-behandlung-beteiligten-aerzte-muss-das-krankenhaus/) - Ein Patient kann vom behandelnden Krankenhaus - gegen Kostenerstattung - ohne weiteres die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangen. Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte muss das Krankenhaus aber nur dann mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 14.07.2017 entschieden und - [Pharmazeutische Großhändler sind nicht verpflichtet bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Mindestpreis zu erheben](https://arzthaftungsra.de/pharmazeutische-grosshaendler-sind-nicht-verpflichtet-sind-bei-verschreibungspflichtigen-arzneimitteln-einen-mindestpreis-zu-erheben-rabatte-sind-zulaessig/) - Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im pharmazeutischen Großhandel bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass pharmazeutische Großhändler nicht verpflichtet sind, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken einen Mindestpreis - [Haftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten Gesundheitsschaden anlässlich einer Geburt](https://arzthaftungsra.de/haftung-bei-einem-teils-schicksalhaft-teils-behandlungsfehlerhaft-verursachten-gesundheitsschaden-anlaesslich-einer-geburt/) - Der Kläger erlitt im Zusammenhang mit seiner Geburt einen schweren Gesundheitsschaden. Deswegen nahm er den behandelnden Gynäkologen, die Hebamme, eine Kinderkrankenschwester und den Träger des Beleg-Krankenhauses auf Schadensersatz in Anspruch. Im ersten Teil des Verfahrens erging zum Anspruchsgrund ein rechtskräftiges Grund- und Teilendurteil des Oberlandesgerichts. In diesem wurde festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet - [Bei Fehlen einer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt der Patient im wesentlichen Kostenschuldner nach §§ 10 ff BPflV](https://arzthaftungsra.de/bei-fehlen-einer-gesetzlichen-krankenversicherung-bleibt-der-patient-im-wesentlichen-kostenschuldner-nach-§§-10-ff-bpflv/) - Haben der Krankenhausträger und der Patient (hier: die Mutter des minderjährigen Patienten) die gemeinsame Vorstellung, daß eine gesetzliche Krankenversicherung bestehe, die die Kosten des Krankenhausaufenthalts übernehme, und stellt sich dies als Irrtum heraus, dann fehlt dem zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten (hier der Mutter des minderjährigen Patienten) geschlossenen Behandlungsvertrag die Geschäftsgrundlage. Die bei Fehlen - [In Arzthaftungssachen gilt im Zusammenhang mit einem Sachverständigengutachten das Verbot der Überbeschleunigung gleichermassen](https://arzthaftungsra.de/in-arzthaftungssachen-gilt-im-zusammenhang-mit-einem-sachverstandigengutachten-das-verbot-der-uberbeschleunigung-gleichermassen/) - a) In Arzthaftungssachen kann ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Ver-bot einer "Überbeschleunigung" insbesondere dann vorliegen, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein - in der Regel schriftliches - Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Sachverständigengutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der Einspruchsbe-gründungsfrist und der darauf folgenden mündlichen Verhandlung ohnehin nicht hätte eingeholt werden können. b) - [Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen durch die Prozessanwälte in Arzthaftungsprozessen](https://arzthaftungsra.de/einsichtnahme-in-die-behandlungsunterlagen-durch-die-prozessanwalte-in-arzthaftungsprozessen/) - Die von den Parteien nach § 134 ZPO oder die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO eingereichten Original-Urkunden sind nicht Teil der Gerichtsakten. Ein Anspruch auf Akteneinsicht bzw. auf die Erteilung von Abschriften folgt nicht unmittelbar aus § 299 ZPO. Bei Urkunden, die unmittelbar vom Gericht gem. § 142 ZPO bei Dritten angefordert - [Verjährung eines Geburtsschadens bei eventueller grob fahrlässiger Unkenntnis der Leistungsabteilung der Versicherung und Nichtinformation der Regressabteilung](https://arzthaftungsra.de/verjahrung-eines-geburtsschadens-bei-eventueller-grob-fahrlassiger-unkenntnis-der-leistungsabteilung-der-versicherung-und-nichtinformation-der-regressabteilung/) - Eine die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Lauf setzende grob fahrlässige Unkenntnis ist in Regressfällen nicht schon dann gegeben, wenn die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der Versicherung des Geschädigten bei arbeitsteiliger Organisation keine Initiativen zur Aufklärung des Schadensgeschehens entfalten und deshalb der Schadensfall den Mitarbeitern der Regressab-teilung nicht bekannt geworden ist. ## Seiten - [Anwalt für Arzthaftungsrecht](https://arzthaftungsra.de/) - Unsere Leistungen Wir beraten und vertreten sowohl Patienten als auch Ärzte, Krankenhäuser oder die zugehörige Versicherung. Selbstverständlich vermeiden wir dabei Interessenkonflikte, kennen uns jedoch mit allen Seiten umfassend aus. Dies ist für Sie und für uns ein Vorteil, denn so können wir Ihren Fall durch unsere erfahrene und zielorientierte Arbeitsweise lösen. So beraten und vertreten - [Anwaltsteam](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/) - Unsere Rechtsanwälte beraten klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international. Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien. Neben dem Wirtschaftsrecht, verfügen unsere Anwälte fundierte Rechtspraxis weiterer Rechtsgebiete, wie dem Medizinrecht. Rechtsanwälte / Fachanwälte - [Robin Jannis Mai, LL.B.](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/robin-jannis-mai-ll-b/) - Robin Jannis Mai, LL.B. Rechtsanwalt “Selbstverständlich sind wir sowohl beratend, gestaltend als auch in behördlichen und gerichtlichen Verfahren mit allen strategischen und taktischen Überlegungen aktiv.” Biografie Freier Mitarbeiter bei einer Tageszeitung Deister- und Weserzeitung 2015-2019; Work and Travel 2016/ 2027 (Australien, Neuseeland, Indonesien); Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover 2017-2022; International Summer School in - [AGB](https://arzthaftungsra.de/agb/) - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mandatsverhältnisse zwischen der Kanzlei und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht vertreten. Diese Bedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Mandate, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen - [Standort Leipzig](https://arzthaftungsra.de/leipzig/) - So finden Sie uns in Leipzig Unsere Anwaltskanzlei in Leipzig ist vom Hauptbahnhof in zehn Minuten fußläufig erreichbar. Der Kanzleistandort Leipzig verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und ist somit an die nähere Umgebung wie Dresden und Halle angeschlossen. Leipzig gilt nicht nur als Brennpunkt der Kreativszene, sondern ist auch eine bedeutende Messe- und Universitätsstadt. Darüber - [Stefan Karfusehr](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/stefan-karfusehr/) - Stefan Karfusehr Rechtsanwalt “Von der rechtlichen Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung setzen wir uns in jedem Verfahrensstadium zielorientiert und mit großem Engagement für Ihre Interessen ein." Biografie Geboren in Wildeshausen 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück 2013-2015; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen 2015-2019; 2019 Erste Juristische Staatsprüfung; Referendariat u.a. bei der - [Andreas Friedlein](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/andreas-friedlein/) - Andreas Friedlein Rechtsanwalt “Wir sind spezialisiert und außerdem bekannt durch landesweite Seminare und wissenschaftliche Publikationen. " Biografie Geboren 1965 in Hannover. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und Göttingen 10/1988 bis 07/1997. Erste Juristische Staatsprüfung 1997. Referendariat 1997-2000 mit Stationen u.a. bei namhaften Kanzleien. Zweite Juristische Staatsprüfung 2000. Tätigkeit bei der Allianz. Buchveröffentlichung ”Vermögensansprüche - [Karoline Behrend](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/karoline-behrend/) - Karoline Behrend Rechtsanwältin "Jeder Fall ist anders, wir bieten Ihnen individuelle Lösungswege" Biografie Geboren 1979. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen 10/2000 bis 06/2005. Auslandssemester an der Universidade de Vigo, Spanien. Erste Juristische Staatsprüfung 2005. Referendariat 2006-2009 mit Stationen u.a. beim OLG Bremen, der Bremischen Evangelischen Kirche und namhaften Kanzleien. Zweite Juristische Staatsprüfung 01/2009. - [Katharina Gitmann-Kopilevich](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/katharina-gitmann-kopilevich/) - Katharina Gitmann-Kopilevich Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz "Jede gute Werbung soll die eigenen Produkte, Dienstleistungen oder das werbende Unternehmen bei den Umworbenen besonders herausstellen." Biografie Geboren 1984. Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität in Hannover sowie der Universität in Hamburg mit dem Schwerpunkt Medienrecht, 2013 Erste juristische Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Hamburg; Referendariat 2013-2015 u.a. - [Dipl.-Phys. Andree Eckhard](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/dipl-phys-andree-eckhard/) - Dipl-Phys. Andree Eckhardt Patentanwalt Europäischer Markenanwalt und Designanwalt "Erfindung ist eine technische Lehre für ein technisches Problem, die unter Zuhilfenahme der sog. erfinderischen Tätigkeit das Problem löst." Biografie Geboren 1953 in Leimbach/Thüringen. Studium der Physik von 1976 bis 1981 an der Humboldt-Universität Berlin mit der Spezialisierung Festkörperphysik/Optoelektronik. Diplom 1981 „Degradationsverhalten von LEDs“. Entwicklungsingenieur und Gruppenleiter - [Anna Umberg LL.M. M.A.](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/anna-umberg-ll-m-m-a/) - Anna Umberg, LL.M., M.A. Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz "Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir auch alternativen Lösungswegen offen gegenüber, z.B. durch Mediation." Biografie Geboren 1981 in Berlin; 2000-2006 Studium der Rechtswissenschaften Universitäten des Saarlandes und Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; 2006 Erste Juristische Staatsprüfung; 2002-2003 Universität Bologna (Italien); 2006-2009 M.A. (Master of - [Julia Ziegeler](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/julia-ziegeler/) - Julia Ziegeler Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht "Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel." Biografie Geboren 1978 in Bückeburg; 1999-2003 Studium der Rechtswissenschaften Universität Hannover; 2003 Erste Juristische Staatsprüfung; 2004 Verwaltungsstation an der DHV Speyer; - [Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.](https://arzthaftungsra.de/anwaelte/dipl-ing-michael-horak-ll-m/) - Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht "Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg." Biografie Geboren 1967 in Stuttgart; Studium der Rechtswissenschaften und Elektrotechnik in Stuttgart, Erlangen und Hannover, Dipl.-Ing. Elektrotechnik 1994 (Schwerpunkte Technische Informatik/ Nachrichtenverarbeitung ; Studienarbeit “Analyse und Modellierung - [Anfrage](https://arzthaftungsra.de/kostenlose-anfrage-arzthaftungsrecht-horak-rechtsanwaelte-hannover/) - Wir antworten auf Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich, grundsätzlich innerhalb eines Arbeitstages. An Wochenenden und Feiertagen können Sie mit unserer Antwort am darauffolgenden Tag rechnen. Selbstverständlich stellen wir dabei die Möglichkeiten der Realisierung Ihrer Rechte dar. Gerne erfassen wir Ihren Sachverhalt auch telefonisch (Tel: 0511/357 356 - 0) per Telefax (Fax: 0511/357 356 - 29) - [Stellenangebot Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d)](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/stellenangebot-rechtsanwalts-und-notarfachangestellte-m-w-d/) - horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist - [Stellenangebot Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/stellenangebot-rechtsanwaltsfachangestellte-m-w-d/) - horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist - [Standort Bremen](https://arzthaftungsra.de/standort-bremen/) - horak. Rechtsanwälte Bremen Fachanwälte Patentanwälte Hollerallee 26 28209 Bremen Deutschland Tel 0421 33 11 12-90 Fax 0421 33 11 12-99 bremen@bwlh.de Wissenswertes über Bremen Bekannt für die Bremer Stadtmusikanten, zählt Bremen zu einem Zwei-Städte-Staat, zudem das nördlich gelegene Bremerhaven gehört. Bremen selbst hat eine Fläche von 325,56 km2. Bremen weist eine Vielzahl an Denkmählern und alter, - [Stellenangebote](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/) - Unsere Stellenangebote richten sich grundsätzlich sowohl an junge Kollegen als auch erfahrene Berufsträger. Wir halten folgende Stellenangebote für Sie bereit: Sie können sich vorstellen mit uns zu arbeiten? 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Das ist - [Stellenangebot Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d)](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/stellenangebot-auszubildende-zur-rechtsanwaltsfachangestellten-m-w-d/) - horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist - [Stellenangebot Patentanwaltsfachangestellte (m/w/d)](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/stellenangebot-patentanwaltsfachangestellte-m-w-d/) - horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. - [Stellenangebot Rechtsfachwirte (m/w/d)](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/stellenangebot-rechtsfachwirte-m-w-d/) - horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist - [Stellenangebot Rechtsreferendare (m/w/d)](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/stellenangebot-rechtsreferendare-m-w-d/) - horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist - [Stellenangebot Patentanwälte (m/w/d)](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/stellenangebot-patentanwaelte-m-w-d/) - horak Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Patentanwälte, Rechtsanwälte, Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. - [Stellenangebot Rechtsanwälte (m/w/d)](https://arzthaftungsra.de/stellenangebote/stellenangebot-rechtsanwaelte-m-w-d/) - horak . Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das - [Impressum](https://arzthaftungsra.de/impressum/) -  Anbieter und Verantwortliche für Inhalt und Gestaltung der Seiten sowie Inhaber der Domain sind: horak. Rechtsanwälte Georgstr. 48 30159 Hannover Deutschland Fon: 0511.357356.0 Fax: 0511.357356.29 info@arzthaftungsra.de Rechtsform | Register horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine Partnerschaft nach Maßgabe des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nr. PR 200554. Partner RA Dipl.-Ing. - [Datenschutzerklärung](https://arzthaftungsra.de/datenschutzerklaerung/) - Datenschutzerklärung horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Der Schutz personenbezogener Daten der Benutzer unserer Internetauftritte ist uns wichtig. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden deshalb vertraulich und gemäß der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie nach der folgenden Datenschutzerklärung behandelt. Diese Datenschutzerklärung klärt die Benutzer unserer Internetauftritte über Art, Zweck und Rechtsgrundlage der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten durch uns - [FAQ Arzthaftungsrecht](https://arzthaftungsra.de/faq-arzthaftungsrecht-horak-rechtsanwaelte-hannover/) - Arzthaftungsrecht Das Arztrecht ist ein Spezialgebiet des Medizinrechts und gewinnt vor allem für Patienten eine zunehmende Bedeutung. Unter Arzthaftung versteht man in erster Linie die zivilrechtliche Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten im Falle der Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Begeht der Arzt bei der Behandlung schuldhaft einen Fehler, so haftet er dem Patienten. Vor einer - [Leistungen](https://arzthaftungsra.de/leistungen-arzthaftungsrecht-horak-rechtsanwaelte-hannover/) - Wir beraten und vertreten sowohl Patienten als auch Ärzte, Krankenhäuser oder die zugehörige Versicherung. Selbstverständlich vermeiden wir dabei Interessenkonflikte, kennen uns jedoch mit allen Seiten umfassend aus. Dies ist für Sie und für uns ein Vorteil, denn so können wir Ihren Fall durch unsere erfahrene und zielorientierte Arbeitsweise lösen. Unser Service umfasst folgende Punkte: - [Behandlungsvertrag](https://arzthaftungsra.de/behandlungsvertrag/) - § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. (2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten - [Standort Stuttgart](https://arzthaftungsra.de/standort-stuttgart/) - horak. Rechtsanwälte Stuttgart Fachanwälte Patentanwälte Königstraße 82 70173 Stuttgart Deutschland Tel 0711 99 58 55-90 Fax 0711 99 58 55-99 stuttgart@bwlh.de Wissenswertes über Stuttgart Daten: Fläche 207,35km2, , in 23 Bezirke gegliedert, zwischen 926 und 948 gegründet Stuttgart ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort sowie Finanzplatz und bekannt als Heimat der deutschen Automobilfirmen Daimler und Porsche. Das Stadtbild - [Standort München](https://arzthaftungsra.de/standort-muenchen/) - horak. Rechtsanwälte München Fachanwälte Patentanwälte Landsberger Str. 155 80637 München Deutschland Tel 089 250 07 90-50 Fax 089 250 07 90-59 munich@bwlh.de Wissenswertes über München Daten: Fläche 310,7 km2 , 1158 erstmals erwähnt, Landeshauptstadt von Bayern München wird zu den Weltstädten gezählt und ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten und am schnellsten wachsenden Metropolen Europas. Zahlreiche Konzerne - [Standort Hannover](https://arzthaftungsra.de/standort-hannover/) - horak. Rechtsanwälte Hannover Fachanwälte Patentanwälte Georgstr. 48 30159 Hannover (Hauptsitz) Deutschland Tel 0511 35 73 56-0 Fax 0511 35 73 56-29 info@bwlh.de hannover@bwlh.de Wissenswertes über Hannover Daten: Fläche 204 km², im Jahr 1150 erstmals erwähnt, Hauptstadt Niedersachsen Hannover ist bekannt für seine internationale Messen wie die CeBit und Agritechnica. Zudem its Hannover Standort von neun Hochschulen. - [Standort Hamburg](https://arzthaftungsra.de/standort-hamburg/) - horak. Rechtsanwälte Hamburg Fachanwälte Patentanwälte Colonnaden 5 20354 Hamburg Deutschland Tel 040 882 15 83-10 Fax 040 882 15 83-19 hamburg@bwlh.de Wissenswertes über Hamburg Daten: Fläche 755 km², gegründet 500 n. Chr. Hamburg ist eine norddeutsche Hafenstadt, die über die Elbe mit der Nordsee verbunden ist. Der Hamburger Hafen ist einer der größten Umschlaghäfen weltweit und - [Standort Frankfurt](https://arzthaftungsra.de/standort-frankfurt/) - horak. Rechtsanwälte Frankfurt/ Main Fachanwälte Patentanwälte Alfred-Herrhausen-Allee 3-5 65760 Frankfurt-Eschborn Deutschland Fon 069 380 79 74-20 Fax 069 380 79 74-29 frankfurt@bwlh.de Wissenswertes über Frankfurt Daten: Fläche 248,31 km2, größte Stadt Hessens, erstmals im Jahr 794 erwähnt Frankfurt am Main ist einer der wichtigsten internationalen Finanzplätze und bedeutendes Industrie-, Dienstleistungs- und Messezentrum. Außerdem zählt Frankfurt - [Standort Düsseldorf](https://arzthaftungsra.de/standort-duesseldorf/) - horak. Rechtsanwälte Düsseldorf Fachanwälte Patentanwälte Grafenberger Allee 293 40237 Düsseldorf Tel 0211 97 26 95-00 Fax 0211 97 26 95-09 duesseldorf@bwlh.de Wissenswertes über Düsseldorf Düsseldorf ist eine bekannte Mode- und Kunststadt im Westen von Deutschland. Am Ostufer des Rheins erstreckt sich die Altstadt, während westlich vom Fluss moderne Geschäfts- und Handelsvierte liegen. Die Rheinmetropole gehört - [Standort Bielefeld](https://arzthaftungsra.de/standort-bielefeld/) - horak. Rechtsanwälte Bielefeld Fachanwälte Patentanwälte Herforder Str. 69 33602 Bielefeld Deutschland Tel 0521 43 06 06-60 Fax 0521 43 06 06-69 bielefeld@bwlh.de Wissenswertes über Bielefeld Gegründet 1214, Fläche von 258,82 km2 Die Stadt ist vor allem Standort der Nahrungsmittelindustrie, der Handels- und Dienstleistungsunternehmen, der Druck- und Bekleidungsindustrie und des Maschinenbaus. Seit 2013 ist Bielefeld als Fair-Trade-Stadt - [Standort Berlin](https://arzthaftungsra.de/standort-berlin/) - horak. Rechtsanwälte Berlin Fachanwälte Patentanwälte Wittestraße 30 K 13509 Berlin Deutschland Tel 030 403 66 69-00 Fax 030 403 66 69-09 berlin@bwlh.de Wissenswertes über die Hauptstadt Gegründet 1237 und mit einer Fläche von rund 891,8 km², gilt Berlin als Weltstadt der Kultur, Politik, Medien und Wissenschaften. Berlin und ist vor allem für seine Sehenswürdigkeiten und seine - [Sitemap](https://arzthaftungsra.de/sitemap/) - [Termin online buchen](https://arzthaftungsra.de/online-termin-buchen/) - Online-Formular zur Buchung eines Termins Buchen Sie einen Termin mit uns. 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