Zur erforderlichen Patientenaufklärung durch einen Chirurgen über dessen Absicht, bei einer Folgebehandlung, die wegen der Verwirklichung eines der Erstoperation typischerweise anhaftenden Risikos notwendig werden könnte, auch eine Außensei-termethode anzuwenden.
BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 – 3 StR 239/10 – LG Mönchengladbach
StGB § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 228 Weiterlesen