FAQ Arzthaftungsrecht

 

Arzthaftungsrecht

Das Arztrecht ist ein Spezialgebiet des Medizinrechts und gewinnt vor allem für Patienten eine zunehmende Bedeutung. Unter Arzthaftung versteht man in erster Linie die zivilrechtliche Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten im Falle der Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Begeht der Arzt bei der Behandlung schuldhaft einen Fehler, so haftet er dem Patienten.

Vor einer Behandlung schließt der Arzt grundsätzlich mit seinem Patienten einen Behandlungsvertrag ab, aus dem der Arzt die gebotene Sorgfalt schuldet. Ohne die Einwilligung des Patienten, darf der Arzt keine Behandlung vornehmen. Fehlt die Einwilligung, begeht der Arzt eine strafbare Körperverletzung und macht sich zivilrechtlich wegen unerlaubter Handlung haftbar. Somit haftet der Arzt dem Patienten für den entstandenen Schaden.

Dies sind allgemeine Grundzüge, die jedoch zur effizienten Bearbeitung eines Arzthaftungsfalles nicht ausreichen. Neben den zugehörigen besonderen Gerichtsentscheidungen, muss eine regelmässig falsche Diagnostik mit nachfolgend falscher Behandlung die sich aus der Schwierigkeit der Materie, der Beweislastverteilung sowie den konkreten medizinischen Daten ergebenden Verläufen, vorliegen. Zusätzlich muss sich der Anspruch des Patienten bilden.

Dabei spielt der medizinische “Standard”, wie er durch medizinische Gutachten umrissen wird, ebenfalls einen wesentlichen Masstab. Unabhängig hiervon kann freilich eine falsche Diagnose nicht zur richtigen Behandlung führen.

 

Was ist unter einem Behandlungsfehler zu verstehen?

Unter einem Behandlungsfehler versteht man den Verstoß des behandelnden Arztes gegenüber der bewährten ärztlichen Behandlungsregeln. Die Bandbreite möglicher Behandlungsfehler reicht von Diagnose- und Befunderhebungsfehlern über Fehler bei der Therapiewahl sowie Durchführung der Therapie bis hin zu Organisations- und Qualitätsmängeln. Auch eine mangelnde Aufklärung des Patienten führt oft zu einer Vielzahl ärztlicher Behandlungsfehler.

 

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungs- oder Ärztefehler liegt bei einer unsorgfältigen und nicht den anerkannten medizinischen Standards entsprechend ärztlicher Behandlung vor. Werden Sorgfaltspflichten oder Standards verletzt, aus denen ein Schaden für den Patienten entsteht, kann der Arzt bzw. das Krankenhaus sogar zum Schadensersatz verpflichtet sein.

 

Was ist ein Schadensersatz/ Schmerzensgeld?

Der Schadenersatz umfasst eine Geldsumme, die ein Arzt oder Krankenhaus dem Patienten schuldet, der aufgrund eines Behandlungsfehlers einen Schaden erlitten hat. Zu dem Schaden des Patienten zählt nicht nur der Schaden an seiner Gesundheit, sondern auch ein Erwerbsschaden/Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder die Erstattung der Heilbehandlungskosten. Ein Teil des Schadenersatzes ist das Schmerzensgeld, welches eine finanzielle Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Auswirkungen auf die Lebensqualität des Patienten darstellen soll.

 

Wofür ist ein Anwalt für Arzthaftungsrecht zuständig?

Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht hilft Ihnen, wenn eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht besteht, z.B. bei einer falschen Diagnose, einem Therapiefehler oder auch bei versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Selbst bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler o.ä. sollte ein Anwalt für Arzthaftungsrecht zur Beratung hinzugezogen werden.

 

Wieso sollten Sie einen Anwalt für Arzthaftungsrecht in Anspruch nehmen?

Es ist nicht immer einfach einen Behandlungsfehler zu ermitteln und aufzudecken. Neben des Bezuges von medizinischem Sachverstand, erfordert der Fall die Erfahrung und das Know-How eines Rechtsanwaltes. Denn ob ein Behandlungsfehler im Sinne der Gesetzgebung und Rechtsprechung vorliegt, ist eine rechtliche und keine medizinische Frage. Die Beweislast für einen Diagnosefehler, Aufklärungsfehler oder Behandlungsfehler liegt nämlich in den meisten Fällen beim Geschädigten, deshalb ist die juristische Bewertung des Falls sehr wichtig. Und nur ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt kann die sachgerechte Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen betreiben.

 

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